Special Olympics Deutschland und Deutscher Handballbund schließen Kooperationsvertrag
09.12.2014 Engagement

Special Olympics Deutschland und Deutscher Handballbund schließen Kooperationsvertrag

09.12.2014 · Home, Verband, Engagement · Von: LS

Special Olympics Deutschland und Deutscher Handballbund schließen Kooperationsvertrag

Der Deutsche Handballbund (DHB) und Special Olympics Deutschland (SOD) intensivieren ihre Zusammenarbeit. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde am Sonntag in Hamburg von Christiane Krajewski, Präsidentin von Special Olympics Deutschland, und Bernhard Bauer, Präsident des Deutschen Handballbundes, im Rahmen eines Spieltages der Freiwurf Hamburg-Liga unterzeichnet. In der Liga spielen vier Hamburger Vereine mit sieben inklusiven Handballteams in einem Ligasystem regelmäßig miteinander Handball. 

Ziel der Kooperation ist es, für jeden Menschen eine Umgebung zu schaffen, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Handballsport ermöglicht. Christiane Krajewski, Präsidentin von Special Olympics Deutschland, zeigte sich erfreut über die Offenheit des DHB zur Inklusion: „Der Sport bietet eine hervorragende Chance, um Inklusion zu leben. Mit den sehr praktischen Zielen der Vereinbarung wollen DHB und SOD gemeinsam in den Bereichen Veranstaltungen, Sportentwicklung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit ein deutliches Zeichen setzen für die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am organisierten Sport.“

Bernhard Bauer, Präsident des Deutschen Handballbundes, verdeutlichte, dass es für den DHB selbstverständlich sei Strukturen zu schaffen, damit auch Menschen mit Behinderung dem Handballsport nachkommen können: „Bei den Special Olympics Düsseldorf 2014 durfte ich miterleben, mit welcher Freude und Begeisterung dort Handball gespielt wurde. Gemeinsam mit SOD werden wir uns engagieren, um den Weg zu ebnen für eine gelebte Inklusion.“ 

Auf der Grundlage der Mitgliedschaft im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verpflichten sich SOD und der DHB, die Umsetzung der UN-Konvention für die Belange von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung im Jahr 2009 wurde unter Artikel 30 das Ziel gesteckt, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme an Sportaktivitäten zu ermöglichen. Diese neue Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis ist die direkte Folge der gemeinsamen Zielsetzung.

Das gemeinsame Handballspielen von Menschen mit und ohne Behinderung, wie es das Projekt Freiwurf Handball anbietet, stellt dabei eine Möglichkeit dar, wie Inklusion im Handballsport funktionieren kann. Doch auch die Entwicklung des Angebotes des klassischen Behindertensports in den Vereinen und Organisationen der Behindertenhilfe soll mit der vereinbarten Kooperation vorangetrieben werden, um perspektivisch allen Menschen mit Interesse am Handballsport ein Angebot im Sinne von Selbstbestimmung und Teilhabe am organisierten Sport zu ermöglichen.