Bundesrats-Beschlüsse zu DHB-Ordnungen
23.05.2016 Der DHB

Bundesrats-Beschlüsse zu DHB-Ordnungen

23.05.2016 · Home, Verband · Von: PM

Bundesrats-Beschlüsse zu DHB-Ordnungen

Der Bundesrat des Deutschen Handballbundes hat am Samstag in seiner Sitzung in Leipzig nach Feststellung der Dringlichkeit einige Ordnungsänderungen beschlossen. Diese sind gemäß § 50 der DHB-Satzung bereits veröffentlicht worden und treten mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft, soweit im Beschluss kein anderes Datum genannt ist.

Die Änderungen betreffen insbesondere den § 55 der Spielordnung (Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen). Hier heißt es nun:

(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.

(2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt.

(3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten

Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.

(4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der weiblichen A-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung.

Die DHB-Zusatzbestimmung zur IHF-Regel 4:4 bezüglich des Spezialistenwechsels im Jugendbereich erhält folgende, nur für den Bereich des DHB gültige Fassung: Im Jugendbereich der Altersklassen B und jünger ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet, Torwartwechsel bei Siebenmeter oder während eines Time-outs.

Die neue IHF-Regel „Verletzter Spieler“, Regel 4:11, erhält folgende, nur für den Bereich des DHB gültige Zusatzbestimmung: Das Aussetzen verletzter Spieler für drei Angriffe findet nur in den vom DHB und den Ligaverbänden geleiteten Spielbetrieben Anwendung.

Ebenfalls beschlossen worden ist eine neue Fassung der Trainerordnung. Alle Änderungen finden sich in der Amtlichen Bekanntmachung.