DHB Hinweisgebersystem

Hinsehen - Melden - Werte schützen

Die Integrität des Handballs in Deutschland ist für den DHB ein schützenswertes Gut. Zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetztes- und rechtskonformen Verhaltens aller ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, hat der DHB ein Hinweisgeberschutzsystem eingerichtet.

Mit dem Schutz der Hinweisgeber*innen verfolgt der DHB u.a. nachfolgende Ziele:

Die wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln des DHB ergeben sich aus unserer Ethikordnung (Compliance-Regeln). 


Seit dem 01. Oktober 2024 ist der DHB der zentralen Hinweisstelle des DOSB angeschlossen.

Hinweisgebende Personen können sich mit Meldungen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende (haupt-, ehrenamtlich oder Honorarkräfte) des Verbandes an die Zentrale Hinweisstelle des DOSB wenden.

Die Zentrale Hinweisstelle nimmt die Hinweise auf und leitet diese i.d.R. an Compliance-Beauftragten des DHB weiter.

Bei Bedarf ist die Korrespondenz mit der Zentralen Hinweisstelle sowohl vollständig anonym als auch insoweit anonymisiert möglich, als die Zentrale Hinweisstelle gegenüber der Institution die Anonymität wahrt. Uneingeschränkt gilt dies jedenfalls dann und solange, wie der*die Hinweisgeber*in ein schützenswertes Anliegen verfolgt. Nicht schützenswert ist der*die Hinweisgeber*in in Bezug auf beleidigende oder offenbar erfundene Inhalte.

Betrifft der Hinweis eine Meldung zu Dopingmaßnahmen, erfolgt eine Weitergabe an die NADA, bei Hinweisen im Themenbereich der Wettbewerbsmanipulation, wird der Hinweis an die „Meldestelle Sportmanipulation“ und/oder an die zuständige Ansprechperson im DHB weitergegeben. Hinweise zu interpersonaler Gewalt werden an den*die zuständige*n PSG-Beauftragte*n im DHB oder an Ansprech- und Anlaufstellen übermittelt. Alle Weitergaben erfolgen nur nach Zustimmung des*der Hinweisgebers*in.

Die Zentrale Hinweisstelle wird durch die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte besetzt.

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale_Hinweisstelle(at)hvc-strafrecht.de zur Verfügung. 

Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn die Meldung daher verschlüsselt per E-Mail eingereicht werden soll, muss der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail geschickt werden. Auf diese kann die Zentrale Hinweisstelle dann zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten. Sobald die hinweisgebende Person die Antwort erhalten hat, kann diese ihre Meldung verschlüsselt versenden.

Möchte sich der*die Hinweisgeber*in lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist. 

Eine Meldung ist zudem über ein internetbasiertes Meldesystem über diesen Link (https://dosb.e-report.me/) möglich. Eine postalische Meldung kann an die folgende Adresse geschickt werden: 

PERSÖNLICH/VERTRAULICH
HEUKING • VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Weitere Informationen können der Kanzlei-Webseite entnommen werden.


Alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtliche Funktionsträger*innen und Geschäftspartner des DHB sowie außenstehende Dritte können auf verschiedenen Wegen Meldungen vornehmen. Hierzu zählen:

Du kannst Deine Hinweise alternativ auch weiterhin direkt (telefonisch, persönlich, schriftlich) an die Ansprechperson innerhalb des DHB übermitteln, die Du von Montag bis Freitag (9 bis 17 Uhr) wie folgt erreichst:
Melanie Prell (Justiziarin),  hinweis(@)dhb.de (0231-911 91-490)
Gerd Tschochohei (Compliance-Beauftragter des DHB), hinweis(@)dhb.de 


Externe Anlaufstellen:

Es besteht ausdrücklich die Möglichkeit, sich an eine dieser Stellen zu wenden, sofern es thematisch passt. Einige der internen und externen Anlaufstellen sind themenspezifisch.

Über das Hinweisgebersystem kann zu einer Vielzahl von Themen eine Meldung eingereicht werden.
Der Schutz von Hinweisgeber*innen steht dabei immer an oberster Stelle. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

 

Hast Du eine Verletzung unserer Pflichten, Werte oder gar strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt? Dann gib uns einen Hinweis!

Hinweise zur Meldung über Verstöße

  1. Alle Mitarbeiter*innen, Mitglieder sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und Dritte sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  2. Du kannst Deine Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Du keine persönlichen Informationen angibst, die eine Identifikation zu Deiner Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Du Deine Kontaktdaten angibst. Deine Identität wird grundsätzlich ohne Deine ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
  3. Lediglich die interne Meldestelle erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Deiner Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiter*innen des DHB erhalten keinen Zugriff auf Deine Meldung. Sämtliche Informationen Deiner Meldung werden streng vertraulich behandelt.
  4. Wenn Du eine Meldung einreichst, erhältst Du eine automatische Eingangsbestätigung und die interne Meldestelle zusätzlich auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Dir aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Du hast zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
  5. Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Ethikordnung und Ordnungen. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Nationalmannschaften oder Spielen, wende Dich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
  6. Bitte gib nur solche Meldungen ab, von denen Du sicher bist, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichne Deine Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
  7. Nach Eingang Deiner Meldung erhältst Du eine Eingangsbestätigung, sofern du eine E-mail Adresse angegeben hast. Anschließend erhältst Du innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die interne Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).
  8. Bitte beachte zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem.

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