NADA lässt Urteil der Anti-Doping-Kommission überprüfen
27.10.2014 A-Nationalmannschaft Männer

NADA lässt Urteil der Anti-Doping-Kommission überprüfen

27.10.2014 · Home, Nationalteams, Männer Nationalteam, Verband · Von: tok

NADA lässt Urteil der Anti-Doping-Kommission überprüfen

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat entschieden, das Urteil der Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes (DHB) vom 27. August 2014 in Sachen Michael Kraus überprüfen zulassen. Die NADA hat am 27. Oktober 2014 Rechtsmittel bei einem von der Satzung des DHB vorgesehenen Schiedsgericht eingelegt. Die Entscheidung der ADK des DHB ging der NADA am 13. Oktober 2014 zu. Dies teilte die NADA am Montag mit.

„Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmittel einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssicherheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse”, erklärt Dr. Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission.

Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes ist in §47 der DHB-Satzung geregelt. Das vom Deutschen Handballbund unabhängige Schiedsgericht besteht in der Regel aus drei Schiedsrichtern, die von den Parteien berufen werden.

Kraus wurde von der ADK vom Vorwurf eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen freigesprochen. Die ADK des DHB berief sich in ihrer Urteilsbegründung nur zu einem geringen Teil auf die Einlassung des Nationalspielers. Die ADK maß vor allem der Aussage des als Zeugen zur Verhandlung geladenen NADA-Kontrolleurs, dass ein Klingeln bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht zu hören gewesen sei, entscheidende Bedeutung bei.

In der Konsequenz sei Kraus kein schuldhaftes Kontrollversäumnis anzulasten. Dieses wäre das insgesamt dritte Meldepflicht- und Kontrollversäumnis (Strike) des Nationalspielers innerhalb von 18 Monaten gewesen, hätte gemäß NADA-Code einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dargestellt und eine Sanktion nach sich gezogen.

Pressemeldung der NADA