Der Bundesrat des Deutschen Handballbundes hat bei seiner Sitzung in Hamburg eine Richtlinie zur Erprobung einer Altersklassenflexibilisierung für den Spielbetrieb der weiblichen Jugend verabschiedet. Damit können in den Spielzeiten 2020/21 bis 2022/23 in den Spielklassen der Landesverbände und deren Untergliederungen verschiedene Modelle erprobt werden. „Unsere Kernfrage ist: Wie bekommen wir einen passenden Spielbetrieb, der Spielerinnen beim Handball hält und neue anzieht?“, erklärt Carsten Korte, Mitglied des DHB-Präsidiums und Vorsitzender des Jugendspielausschusses. „Wir möchten in den kommenden Jahren einige Systeme ausprobieren, von den wir glauben, dass wir mit ihnen die Mitgliederentwicklung an der Basis vorantreiben können.“
Ein 2017 beim Bundestag des Deutschen Handballbundes 2017 gestellter Antrag in Bezug auf eine Reformation der Altersklassen der weiblichen Jugend wurde seinerzeit unter der Prämisse zurückgezogen, dass eine Arbeitsgruppe das Thema aufgreift und entsprechende Konzepte entwickelt. Die nun verabschiedete Richtlinie ist das Ergebnis eines längeren Prozesses. Korte: „Wir haben die Entwicklungen in Deutschland analysiert, aber uns auch bei unseren europäischen Nachbarn beispielsweise in Skandinavien, Kroatien und den Niederlanden erkundigt, wie Lösungen aussehen können.“
In der Präambel heißt es: „Diese Richtlinie versteht sich als Instrument der Flexibilisierung und Anpassung an regionale Gegebenheiten im Sinne des Grundsatzes, das Handballspielen ermöglichen. Ein entsprechendes Handeln aller an diesem Prozess Beteiligten ist Voraussetzung für ein Gelingen.“ Ziel soll es sein, dass nach einer Erprobungszeit erfolgreiche Regelungen Aufnahme in die Ordnungen des Deutschen Handballbundes finden.
In der Richtlinie sind die Testfelder definiert. So kann eine jährliche Anpassung der Altersgrenzen vorgenommen werden. Es können bis maximal drei Jahrgänge zusammengefasst werden. Nur Spielerinnen des älteren Jahrgangs der unteren Altersklasse dürfen in der höheren Altersklasse mitspielen (maximal vier Jahrgänge dürfen so in einer Altersklasse spielen).
Weiterhin wird eine „Over-Age-Rule“ getestet: Maximal zwei Spielerinnen des jüngsten Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse können eingesetzt werden und dürfen nicht mehr in der ihres Jahrgangs entsprechenden Altersklasse in der betroffenen Saison eingesetzt werden.
Darüber hinaus möglich sein soll die Zusammenfassung zweier Altersklassen zu einer B-Jugend+. Eine zusammengefasste Altersklasse darf maximal drei Jahrgänge umfassen. Hier werden die beiden B-Jugendjahrgänge mit dem jüngeren A-Jugend-Jahrgang zusammengefasst.
Zur Richtlinie mit weiteren Informationen in den Amtlichen Bekanntmachungen
(tok)