Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Durch den Erwerb von Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und dem Deutschen Handballbund e.V. („DHB“) einem nach deutschem Recht eingetragenen gemeinnützigen Verein mit Sitz in der Strobelallee 56, 44139 Dortmund, Deutschland zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des DHB, die neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH („AGB“) treten. Der Kunde stimmt diesen AGB und den ATGB des DHB bei Vertragsabschluss zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH
Die CTS EVENTIM Sports GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag des DHB den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die CTS EVENTIM Sports GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.
I. Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung des bzw. der von ihm gewünschten Online-Tickets abschließt. Mit der online erfolgenden Bestätigung durch die CTS EVENTIM Sports GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem DHB zustande.
- Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der CTS EVENTIM Sports GmbH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
- Die CTS EVENTIM Sports GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, die gemäß Ziff. II 1 online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von der CTS EVENTIM Sports GmbH oder vom DHB aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift bereits gezahlter Beträge erfolgen.
II. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
- Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (siehe insofern die folgende Ziff. 2). Kunden können per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per PayPal oder per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten.
- Bei Internet-Bestellungen werden Bearbeitungsgebühren sowie Porto- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
- Die Zahlungsabwicklung für VISA und Master-Card erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande, eine Tochtergesellschaft der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
III. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienst-leistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), insbesondere besteht kein Widerrufsrecht für Veranstaltungstickets. Das heißt, soweit die CTS EVENTIM Sports GmbH im Namen des DHB Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die CTS EVENTIM Sports GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
IV. Hinterlegung von Tickets
Erfolgt die Buchung wenige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets nicht mehr an den Kunden versendet. Bietet der DHB die Möglichkeit einer „Hinterlegung“ an, werden die Tickets für den Kunden zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort hinterlegt. Informationen über Ort, Datum und Kosten der möglichen Abholung sind den Angaben im Online-Ticket-Shop zu entnehmen.
V. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
- Die CTS EVENTIM Sports GmbH haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die CTS EVENTIM Sports GmbH beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die CTS EVENTIM Sports GmbH nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der CTS EVENTIM Sports GmbH zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VI. Schlussklauseln
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die CTS EVENTIM Sports GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
- Die CTS EVENTIM Sports GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen des Deutschen Handballbund e.V.
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten („Tickets“) für die vom Deutschen Handballbund e.V. („DHB“ oder „Veranstalter“), einem nach deutschem Recht eingetragenen gemeinnützigen Verein mit Sitz in der Strobelallee 56, 44139 Dortmund, veranstalteten Länderspiele (jeweils eine „Veranstaltung“) sowie der Zutritt zur jeweiligen Halle unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hallenordnung der jeweiligen Halle, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Kunde bzw. Ticketinhaber („Kunde“ oder „Ticketinhaber“) die Geltung dieser ATGB.
I. Vertragsschluss, Besuchsrecht und Stornierung
- Tickets für die Veranstaltungen sind grundsätzlich nur bei dem DHB oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
- Das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang in Bezug auf die ausgewählten Online-Tickets abschließt. Dem DHB steht bis zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, Bestellungen nicht anzunehmen oder zu stornieren. Der Vertrag kommt zwischen dem DHB und dem Kunden durch die Onlinebestätigung zustande, spätestens mit der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder Mobile-Tickets bzw. Hinterlegung) der Tickets.
- Der DHB als Aussteller der Tickets gewährt nicht jedem, sondern nur denjenigen Zutritt zur Veranstaltung, die die Tickets als Kunde beim DHB, einer autorisierten Vorverkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Abschnitt VII. erworben haben und ggf. zusätzliche geltende Zutrittsvoraussetzungen erfüllen. Der DHB gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar beim DHB oder bei autorisierten Vorverkaufsstellen gekauft hat und durch einen Ticketaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar ist und/oder einem Zweiterwerber, der nach Abschnitt VII. Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Der DHB erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem er einmalig Zutritt zu der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungen gewährt. Der DHB wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zur Halle kein wirksames Besuchsrecht nach diesem Abschnitt erworben hat. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kindern und Jugendlichen wird der Zutritt zur Halle gemäß den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils ein gültiges zur Identifikation geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis) mit sich zu führen und auf Verlangen des DHB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle verpflichtet, auf Nachfrage des DHB anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach diesem Abschnitt und können Rechtsfolgen nach Abschnitt VII. und X. (oder der Hallenordnung) zur Folge haben.
- Der DHB behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende maximale Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu kontingentieren sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Unabhängig vom Bezugswege ist jeder Ticketbezug unter Verwendung automatisierter Verfahren, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe), unzulässig und berechtigt den DHB, eine Bestellung nicht anzunehmen bzw. zu stornieren sowie eine Vertragsstrafe im Einklang mit Abschnitt X. zu verhängen.
- Der DHB ist auch im Übrigen berechtigt, eine Bestellung des Kunden, auch wenn bereits eine Transaktionsnummer, Bestellnummer oder Ordernummer zugeteilt worden ist, ersatzlos zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen Regelungen dieser ATGB verstößt, auf die im Rahmen des (Vor-)Verkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen die Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
- Jeder Kunde hat im Rahmen des Besuchs der Veranstaltung allen Anordnungen von Behörden zur Gefahrenabwehr, insbesondere solche nach dem Infektionsschutzgesetz oder darauf basierenden Regelungen wie Sicherheits- und Hygienekonzepten, auch des DHB, uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält der DHB sich vor, den betreffenden Kunden vom (weiteren) Veranstaltungsbesuch auszuschließen.
II. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
- Die Höhe der Preise der Tickets ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des DHB für die jeweilige Veranstaltung. Der Preis für im Ticketshop erworbenen Tickets setzt sich aus dem Grundpreis des Tickets sowie den Vorverkaufs- und Systemgebühren sowie etwaigen Buchungsgebühren zusammen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
- Für ermäßigte Tickets ist der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis beim Hallenzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde erhält am Eingang die Möglichkeit, den Differenzbetrag zum Normalpreis nachzuzahlen. Missbräuchliche Zuwiderhandlungen in Bezug auf den Ermäßigungsnachweis können mit einem Verweis aus der Halle sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
- Die Bezahlung ist per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) oder über PayPal möglich. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Deckung, Rückbuchung, fehlgeschlagene Authentifizierung etc.), ist der DHB berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Kunden übermittelten Tickets im Eigentum des DHB. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem DHB vorbehalten.
Für die vom DHB autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
III. Ticketauswahl
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der DHB im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
IV. Zustellung der gekauften Tickets
Die über den Ticketshop erworbenen werden durch Zusendung eines print@home- oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden während des Kaufvorgangs angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Die Tickets kann der Kunde in gut lesbarer Qualität auf A4-Papier ausdrucken und/oder papierlos auf seinem mobilen Endgerät verfügbar machen und bei der Veranstaltung bei sich führen. Nicht lesbare elektronische Tickets oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des DHB zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zu der Halle.
V. Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Bestellbestätigung als auch das Ticket nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, per E-Mail an ticketing@dhb.de oder auf dem Postweg erfolgen. Bei Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Der DHB stellt dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronische Tickets sperrt der DHB und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des DHB zurückzuführen ist.
VI. Rücknahme/Erstattung der Tickets
- Auch wenn der DHB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
- Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den DHB bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Vom Kunden verlorene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet; die Regelungen nach Abschnitt V. gelten entsprechend. Die Rückerstattung des Kaufpreises der Tickets aus Kulanzgründen unterliegt der Entscheidung des DHB, die von Fall zu Fall getroffen wird.
- Bei einer zeitlichen und/ oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
- Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
- Der DHB haftet gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der DHB hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des DHB spricht im Einzelfall für einen Ersatz.
VII. Übertragung von Tickets
- Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Betreten der Halle, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Handballspiels liegt es im Interesse des DHB und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Tickets dürfen daher nur aus privaten Gründen und nicht kommerziell (insbesondere ohne Gewinnaufschlag) weitergegeben werden. Dem Ticketinhaber ist in jedem Fall ausdrücklich auch bei privater und nicht kommerzieller Weitergabe, die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf in folgenden Fällen untersagt;
- das Anbieten und/oder der Verkauf von Tickets auf Auktionsportalen und/oder im Übrigen öffentlich im Internet (z.B. eBay, Kleinanzeigen, Facebook etc.);
- das Anbieten und/oder der Verkauf von Tickets zu kommerziellen Zwecken ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des DHB;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegeben;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe von Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler;
- die Weitergabe an Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden;
- Die Weitergabe von Tickets an Anhänger von Gastmannschaften, sofern dem Verkäufer der Bezug des Käufers zur Gastmannschaft bekannt war oder hätte bekannt sein müssen;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe und/oder die Verwendung von Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des DHB für Zwecke der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
- Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, verliert das Ticket seine Gültigkeit und es entsteht für den DHB aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. In diesem Fall ist der DHB insbesondere berechtigt, (1) das Ticket ersatzlos zu sperren, (2) bestellte Tickets nicht auszuliefern, (3) dem Ticketinhaber den Zutritt zur Halle entschädigungslos zu verweigern oder ihn aus der Halle zu verweisen und/oder (4) einen erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn herauszuverlangen oder gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Abschnitt X. zu verhängen.
- Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden und/oder zur Mitnahme von Gästen, Geschäftspartnern, Freunden und Familie, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach obiger Regelung vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem DHB einverstanden erklärt und (3) der DHB – nur auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) – unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird. Die Verarbeitung des Vor- und Nachnamens sowie die E-Mailadresse des neuen Ticketinhabers durch den DHB erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem DHB wie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des DHB gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des DHB ergeben sich aus vorstehender Regelung.
VIII. Ton- und Bildaufzeichnungen
- Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung können der DHB oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufzeichnungen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der Veranstaltung zeigen können.
- Das berechtigte Interesse des DHB oder von ihm jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den DHB sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
- Der Ticketinhaber kann der Verwendung seiner Bild- und Tonaufnahmen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel an datenschutz@dhb.de gerichtet werden. Details finden sich hier.
- Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen dieses Abschnitts an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen.
IX. Hallenordnung
- Der Zutritt zur Halle ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket und einem nach Abschnitt I. erworbenen Besuchsrecht möglich. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt jederzeit dem DHB und/oder von ihm beauftragten Dritten (z.B. Hallenbetreiber, Sicherheitspersonal) vorbehalten. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
- Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Hallenordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des DHB, des Sicherheitspersonals sowie der Spielstättenleitung der Halle Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, DHB, Sicherheitspersonal und Arenaverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
- Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Halle gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
- Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
- Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des DHB nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des DHB nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einer Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des DHB.
- Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
X. Vertragsstrafe und Mehrerlös
- Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Abschnitt VII. und/oder die Haus- bzw. Hallenordnung (vgl. Abschnitt IX.), ist der DHB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 EUR gegen den Kunden zu verhängen und sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
- Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe oder den Mehrerlös sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Die Vertragsstrafe kann die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse oder Gewinne übersteigen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom DHB im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des DHB wegen des Verstoßes anzurechnen.
XI. Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den DHB gerichtet werden:
Deutscher Handballbund e.V.
Strobelallee 56
44139 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 91 19 10
Fax: +49 (0) 231 12 40 61
E-Mail: kontakt@dhb.de
Internet: www.dhb.de
XII. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in den Hallen erfolgt auf eigene Gefahr. Der DHB haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des DHB ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
XIII. Datenverarbeitung/Datenschutz
Für den DHB ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der DHB nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der DSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom DHB unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die hier abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
XIV. Erfüllungsort/Gerichtsstand
- Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des DHB.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des DHB. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des DHB vereinbart.
XV. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: Juni 2026