Urteil der Anti-Doping-Kommission
Die Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes ist im Disziplinarverfahren gegen Saskia Lang zu einem Urteil gekommen. Die Spielerin wurde mit einer Wettkampf- und Trainingssperre von einem Monat, beginnend mit der vorläufigen Suspendierung am 9. Juni 2017, belegt. Diese war bereits am 4. August 2017 aufgehoben worden. Die Sperre ist mit der vorläufigen Suspendierung gemäß Artikel 10.11.3 des Anti-Doping-Reglements (ADR) des Deutschen Handballbundes abgegolten.
Saskia Lang hatte bei einer Dopingkontrolle im April eine Probe abgegeben, in der sich Spuren der pflanzlichen Substanz Higenamin nahe der Nachweisbarkeitsgrenze befanden. Nach Recherchen der ADK hat keine beabsichtigte Einnahme vorgelegen und ist das Vorhandensein der Substanz auf ein verunreinigtes Präparat zurückzuführen, das die Spielerin in der Rekonvaleszenz nach einer schweren Verletzung zu sich genommen hatte. Die zu jeder Zeit des Verfahrens kooperative Spielerin hat ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt, die abgegeben Proben für die Anti-Doping-Forschung zur Verfügung zu stellen.
Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes besteht aus Heinz Winden (Vorsitzender) sowie als Beisitzern den Juristen Nikola Pietzsch und Andreas Thiel für die Ligaverbände und den leitenden Nationalmannschaftsärzten Prof. Dr. Kurt Steuer und Dr. Marcus Laufenberg.