Das Oberlandesgericht Hamm hat den Deutschen Handballbund in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf Antrag des Handballtrainers André Fuhr dazu verpflichtet, die Arbeit der vom DHB eingesetzten externen und unabhängigen „Kommission zur Aufarbeitung und Prävention von Gewalt“ in Teilen und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren einzustellen. Gegen diese Eilentscheidung wird der DHB nun kurzfristig Widerspruch einlegen.
„Wir wollen das Beste für die Betroffenen und im Zuge der Aufarbeitung Hinweise gewinnen, wie wir den Sport als sicheren Ort auch in Zukunft verlässlich schützen können“, sagt Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes. „Zudem wünschen wir uns perspektivisch einen rechtlich sicheren Rahmen, in dem Verbände und Vereine handeln können, sollen und müssen. Die Aufgabe ist nicht nur rechtlich herausfordernd. Wir haben Neuland betreten und werden das Thema in seiner Gesamtheit weiter engagiert angehen.“
Die externe und unabhängige Kommission zur Aufarbeitung und Prävention von Gewalt hat einen zukunftsgerichteten Fokus. Erwartet werden Empfehlungen für künftiges Handeln; um etwaige Sanktionen geht es hierbei nicht.
Eine Kommission zur Aufarbeitung und Prävention von Gewalt war erstmals im Oktober 2022 vom DHB-Präsidium aufgrund der kurz zuvor öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen einen Handballtrainer berufen worden.