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3. Liga in Maximalstärke

30.04.2020

Die Spielkommission der 3. Liga plant nach dem durch die Corona-Pandemie bedingten Abbruch der Saison 2019/20 das Spieljahr 2020/21. Basierend auf dem Beschluss des Bundesrates (Link) stimmte der Vorstand des Deutschen Handballbundes geschlossen folgenden Anträgen der Spielkommission zu: 

  • Es werden in der 3. Liga alle Nachrücker-Plätze bis zur Maximalzahl von 72 Männer- und 60 Frauen-Mannschaften vergeben. 
  • Auf sogenannte „Wildcards“ wird verzichtet. 
  • Für die Nachrücker-Plätze wird eine Rangliste erstellt. Grundlage ist der Abstand im Quotienten zum Aufsteiger in der betreffenden Oberliga bzw. zu Platz 2 in der BWOL. In diese Rangliste können nur Mannschaften aufgenommen werden, die in ihrer Oberliga mindestens Platz 2 oder Platz 3 belegen (für die BWOL gilt hier Platz 3 oder Platz 4). 
  • Voraussetzung für die Aufnahme in das Oberliga-übergreifende Ranking ist die fristgerechte Abgabe des Meldebogens für die 3. Liga durch die Vereine bis zum 15. Mai sowie eine offizielle Nachrücker-Meldung durch den jeweils zuständigen Oberligabereich. 
  • Mit der offiziellen Meldung durch den Verantwortlichen des zuständigen Oberligabereiches ist gleichzeitig eine Oberligatabelle (mindestens der Plätze 1 bis 5) vorzulegen, in der auch die Quotienten und Abstände der einzelnen, nachfolgenden Teams zum Regel-Aufsteiger dokumentiert sind. 

Ein folgenfreier Rückzug aus der 3. Liga ist nach erfolgter Meldung bis zum 31. Mai 2020 möglich.