Einigung im Mediationsverfahren vor dem OLG Hamm
Medieninformation Deutscher Handballbund e.V.
Der Deutsche Handballbund e.V. und André Fuhr haben sich in einem Mediationsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm geeinigt. Damit sind die beim OLG Hamm anhängigen Verfahren erledigt. Die Einigung umfasst folgende Punkte:
1. Soweit Herr Fuhr durch sein Verhalten die Gefühle von betroffenen Spielerinnen verletzt hat, bedauert er das. Es tut ihm leid. Herr Fuhr wird sein zukünftiges Wirken als Trainer an den zurückliegenden Erfahrungen ausrichten.
2. Der DHB erteilt Herrn Fuhr die Auflage, eine Weiterbildung zum Thema Kommunikation/Motivation/Gruppendynamik baldmöglichst zu absolvieren. Herr Fuhr wird dem DHB den Nachweis der Teilnahme vorlegen.
Danach wird der DHB das Verfahren nach der Trainerordnung gegen Herrn Fuhr endgültig einstellen. Der DHB erkennt dabei an, dass Herr Fuhr nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits staatlich geprüfte und zugelassene Fernstudiengänge und Weiterbildungen in den Bereichen „Sportmentaltrainer“, „Richtige Kommunikation für Trainer, Berater und Coaches“ und „Einführung in das Coaching“ erfolgreich absolviert hat.
Die Einstellung des Verfahrens nach der Trainerordnung geschieht auch wegen des langen Zeitablaufs nach Bekanntwerden der gegen Herrn Fuhr erhobenen Vorwürfe. Die hierdurch hervorgerufene Auswirkung, die Tätigkeit als Cheftrainer praktisch nicht mehr ausüben zu können, überschreitet mittlerweile die längste Sperrstrafe der DHB-Trainerordnung.
Strafrechtlich relevantes Verhalten des Herrn Fuhr liegt nach gemeinsamer Auffassung des DHB und des Herrn Fuhr nicht vor.
3. Einer Fortsetzung der Trainertätigkeit steht nach der Einstellung des Verfahrens nach der Trainerordnung gemäß den DHB-Regularien aus Sicht des DHB nichts mehr im Wege.
4. Die „Kommission zur Aufarbeitung und Prävention von Gewalt“ kann losgelöst von den Vorwürfen gegen Herrn Fuhr ihre Arbeit fortsetzen. Die Besetzung der Kommission kann unverändert bleiben. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte wegen deren Expertise im Bereich interpersonaler Gewalt und nicht angesichts von Tätigkeitsschwerpunkten in öffentlich genannten Bereichen sexualisierter Gewalt. Die Kommission soll dabei zukunftsgerichtet Beiträge leisten, strukturelle interpersonale Gewalt im Handballsport zu vermeiden und Wege der Prävention aufzeigen.
Die Kommission kann den Auftrag zur Abschlussberichterstattung an den DHB-Vorstand weiterverfolgen. Die Veröffentlichung von Inhalten des Kommissionsberichts erfolgt ausschließlich durch den DHB selbst und in abstrakt-genereller Form, ohne individuelle Bezüge auf Herrn Fuhr oder andere Personen und ohne Bezugnahme auf angebliches konkretes Fehlverhalten.
Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes, erklärt: „Wir halten die gefundene Einigung für ein ausgewogenes Ergebnis, mit dem wir die Prävention von Gewalt jeglicher Form im Handballsport auf der Basis der Arbeit der Kommission weiterentwickeln werden.“