Urteile, Wiederholungsspiele und Safe Sport Code
DHB-Rechtstagung 2025 Foto: DHB

Urteile, Wiederholungsspiele und Safe Sport Code

31.07.2025 | Verband

 

Weichenstellung bei der DHB-Rechtstagung

 

Bei der DHB-Rechtstagung in Dortmund diskutieren die Vizepräsident*innen Recht und Mitglieder der Rechtsorgane der Landesverbände sowie die der DHB-Sportgerichte in Deutschland verschiedene Urteile und Rechtsfragen. Dabei wurden auch die geplanten Änderungen der Rechtsordnung sowie der Safe Sport Code vorgestellt. 

 

Rund um die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Handballbundes war viel los zum Saisonende der Spielzeit 2024/25. Das Wiederholungsspiel zwischen dem TUSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV sorgte für mächtig Wirbel, für Kritik, Protest und auch die eine oder andere Fehlinformation oder Fehlinterpretation in der Presse. 

Grund genug also, auf das Thema bei der DHB-Rechtstagung am 25. Juli in Dortmund einzugehen, genauer gesagt mit Agenda-Punkt 4 „Urteile der Sportgerichte“. Aber es ging natürlich um viel mehr. In Dortmund hatten sich insgesamt 27 Personen der Landesverbände und des DHB versammelt, um über aktuelle Entwicklungen im Sportrecht zu sprechen, Entscheidungen der DHB- beziehungsweise Landesverbands-Sportgerichte zu thematisieren sowie diverse Rechtsfragen zu diskutieren. 

Das Thema Safe Sport Code ist für den DHB ein sehr wichtiges Thema. Es soll ein Regelwerk zur Bekämpfung interpersonaler Gewalt im Sport geschaffen– und am 16. November auf dem DHB-Bundestag verabschiedet werden. Das Ziel ist der Schutz aller im Sport beteiligten Personen vor Gewalt zwischen Protagonisten in verschiedenen Formen. Besonders das Verfahren nach dem Safe Sport Code wird dem DHB einen geeigneten Leitfaden an die Hand geben, um mit solchen Themen verantwortungsvoll umzugehen. Unabhängig davon muss aber jede Mitgliedsorganisation des DHB den Code selbst beschließen und in die Satzung aufnehmen. 

Vorgestellt wurden auch die Grundsätze der geplanten Neufassung der DHB-Rechtsordnung, bei der eine neue Strukturierung nach den jeweiligen Bereichen und vereinfachte Vorgaben umgesetzt werden sollen. Der Grund dafür: Durch regelmäßige Änderungen in den vergangenen Jahren wurden die einzelnen Vorgaben aufgeweicht, geändert und neu angepasst. Der ursprüngliche Sinn ging dadurch verloren. 

Im Anschluss wurden wichtige Urteile der DHB-Sportgerichte besprochen. Der erwähnte Fall des Wiederholungsspiels zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV bekam dabei natürlich besonders viel Raum. Es ging um die Chronologie der verschiedenen Handlungen, um die grundsätzliche Frage, ob das Kampfgericht einen spielentscheidenden Regelverstoß begangen hatte und um die Frage nach der Zeitschiene: Bis wann besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Wiederholungsspiels? Eine entscheidende Erkenntnis dieser Urteile: Ob die beabsichtigte Entscheidung zu Imageschäden führt oder nicht, ist für die Entscheidungsfindung völlig unerheblich. Und damit einhergehend müsse die DHB-Sportgerichtsbarkeit schlechte Presserecherchen und Fachkommentatoren als Rechtsinstanz aushalten. Ebenso wurde das Urteil des Bundessportgerichts zur Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung von einem am Urteil beteiligten Beisitzer vorgestellt, welcher die wichtigsten Punkte in der Entscheidungsfindung erläuterte und damit die Wirksamkeit dieser Richtlinie bestätigte.  

Die Veranstaltung war ein großer Erfolg. „Es war toll zu sehen, dass so viele der Einladung zur 1. DHB-Rechtstagung nach Dortmund gefolgt sind und sich aktiv in die Veranstaltung eingebracht haben. Das war nicht selbstverständlich und ich bedanke mich nochmals recht herzlich an alle Beteiligte“, fasst Melanie Prell, Justiziarin des DHB und Leiterin Recht und Spielbetrieb die Veranstaltung zusammen. „Alle Teilnehmenden waren sehr begeistert“, bestätigt auch Stephan Pfeiffer, Beisitzer in der 2. Kammer des Bundessportgerichts. „Ich würde sagen, wir konnten vor Ort auf recht hohem juristischem Niveau Rechtsgespräche im kollegialen Austausch führen und somit auch die künftige Rechtslandschaft des DHB gut voranbringen sowie auch Themenkomplexe abhandeln, beziehungsweise besprechen, die immer wieder in Rede stehen.“ Auf dem Bundestag 2025 stehen Wahlen an für das Bundesgericht und die Kammern des Bundessportgerichts. Manche Vorsitzende und Beisitzer haben Interesse für eine weitere Amtszeit bekundet, andere Positionen müssen neu besetzt. Eine Wiederholung der Veranstaltung in den nächsten Jahren ist geplant. Mitunter kommt es wie in diesem Jahr auch zu skurrilen Rechtsfragen wie diesem Fall aus Bayern: Eine C-Jugendspielerin soll ein Hörgerät getragen und für Coaching von der Tribüne genutzt haben.